Wir, das Spili-Team, sind ein Freier Träger der Kinder- und
Jugendhilfe in Hamburg.
Seit 2009 bieten wir ambulante Hilfen zur Erziehung (HzE) gemäß § 27 in Verbindung mit §§ 29, 30, 31, 41 SGB VIII an.
Wir greifen in unserer Arbeit auf langjährige Erfahrung zurück.
Die Hilfen zur Erziehung repräsentieren einen wesentlichen Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Dabei bilden das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) sowie das SGB VIII den rechtlichen Rahmen. Nach diesem hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 Abs. 1 SGB VIII). Zur Realisierung steht ein breites Leistungsangebot zur Verfügung, unter anderem die Hilfen zur Erziehung (§§ 27-35 SGB VIII). Diese richten sich an Personensorgeberechtigte sowie Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Für die Inanspruchnahme bedarf es einer Antragstellung auf Hilfe zur Erziehung bei dem jeweils örtlich zuständigen Fachamt für Jugend- und Familienhilfe, Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD). Der nachstehende Link kann Ihnen bei der Suche nach dem zuständigen Amt behilflich sein: Behördenfinder - Jugendamtsangelegenheiten. Hilfen zur Erziehung umfassen Unterstützung, Förderung, Anregung sowie Hilfestellung für junge Menschen und ihre Personensorgeberechtigen im Sinne einer kindeswohlentsprechenden Erziehung.
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Spezifische Informationen finden Sie unter unseren Angeboten.